Am 20. Dezember hat nach dem Deutschen Bundestag auch der Bundesrat das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz verabschiedet. Dies wird somit voraussichtlich Anfang 2020 wirksam. Walter Wolpert, DSB-Vizepräsident Recht, bezieht Stellung zu dem Gesetz und blickt noch einmal zurück auf das Gesetzgebungsverfahren.
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